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Bischof oder Präsident?

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01.01.2016
Die neue Verfassung, die der Schweizerische Evangelische Kirchenbund vorstellte, droht zu scheitern. Ein geistliches Leitungsamt entspreche nicht der reformierten Tradition. Doch nicht alle Kantonalkirchen lehnen eine geistliche Leitung, einen Bischof, ab.

Bis Ende November läuft die Vernehmlassung zur neuen Verfassung des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes SEK. Ziel der Revision ist es, die Zusammenarbeit unter den Mitgliederkirchen zu stärken. Der Kirchenbund soll zur «Evangelischen Kirche in der Schweiz» werden. Und die Kirchen sollen einen «nationalen Tag der Kirchen» feiern.
Doch schon jetzt zeichnet sich ab, dass ein Grossteil der Kantonalkirchen die Vorlage ablehnt. Die Kirchenleitungen begrüssen grundsätzlich das Anliegen des SEK, stärker in der Gesellschaft und in den Medien aufzutreten. Die reformierten Kirchen sollten deshalb näher zusammenrücken und den SEK stärken, um dem Bedeutungsverlust und den schwindenden Mitteln zu begegnen, sind sich die Kantonalkirchen einig.

Gegenwind aus Solothurn
Ansonsten jedoch stösst die neue Verfassung weitgehend auf Ablehnung. In ihren Antworten zur Vernehmlassung lehnen die Kantonalkirchen von St. Gallen, Aargau, Luzern, Schwyz, Zürich und Bern die Vorlage ab. Sie gehe von einem deutlich sichtbaren geistlichen Leitungsamt aus. Das widerspreche reformierter Tradition, schreiben etwa die Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn. Gerade dieses geistliche Präsidium löst einen protestantischen Reflex aus. «Wir brauchen weder ein Bischofs- noch ein Lehramt, noch ein Glaubensbekenntnis», lautete der Tenor in den Synoden. Keine Gnade hat der Verfassungsentwurf auch beim Synodalrat der reformierten Kirche Kanton Solothurn gefunden.
Lediglich der Kirchenrat Basel-Stadt befürwortet die vorgeschlagene Leitungsstruktur. Die Bezeichnungen «Bischof», «Antistes» oder «Präses» stellen für die Basler kein Problem dar. Eine solche Amtsbezeichnung entspreche der kirchlich begründeten Struktur. Die Bezeichnung Präsident, mit der der heutige Amtsinhaber Gottfried Locher tituliert wird, entstamme dem politischen und wirtschaftlichen Leben.
An der letzten Abgeordnetenversammlung des SEK, die Mitte November tagte, war das Geschäft heftig umstritten. Der Zürcher Kirchenratspräsident Michel Müller schlug vor, die Bildung einer Kommission für die Verfassungsrevision zu streichen. Es sei damit zu rechnen, dass diese ihre Arbeit nie aufnimmt. SEK-Ratsmitglied Peter Schmid entgegnete, man solle den Vorstoss nicht zu schnell verurteilen. Alle bisher eingegangenen Stellungnahmen unterstützten eine Stärkung des SEK. Die Diskussion über ein nationales Leitungsamt in der reformierten Kirche dürfte weitergehen.


Zum Bild: Gemäss Peter Schmid, Vizepräsident des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes, unterstützen die Stellungnahmen zur neuen Verfassung die Stärkung des Kirchenbundes. | SEK/pfander

Tilmann Zuber

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