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Der Wille zur Zusammenarbeit ist da

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22.05.2017
Die Zürcher Kirchgemeinden sind offen gegenüber einer engeren Zusammenarbeit. In einer Vernehmlassung zum KirchGemeindePlus-Prozess hat sich eine grosse Mehrheit dafür ausgesprochen.

137 Kirchgemeinden befragte der Kirchenrat von September 2016 bis Januar 2017 darüber, wie sie sich die Zukunft im Hinblick auf einen Zusammenschluss oder eine engere Zusammenarbeit mit andern Kirchgemeinden vorstellen. Gestern hat er über die Auswertung der Vernehmlassung informiert. Von 108 Gemeinden gingen verwertbare Antworten ein. Und von diesen sehen 73 im Zusammenschluss auf längere Sicht die geeignetste Form der Kooperation. Rechnet man zu diesen die 34 Kirchgemeinden der Stadt Zürich hinzu, die sich bereits für eine Fusion auf gesamtstädtischer Ebene ausgesprochen haben, erachten drei Viertel der Kirchgemeinden den Zusammenschluss als passende Organisationsform.

Der Kirchenrat sieht sich durch diese Zahlen in zwei Punkten bestätigt. Erstens, so Kirchenrat Daniel Reuter gestern vor den Medien, sei die Zukunft der Kirche im Kanton Zürich regional. Und zweitens bildeten Zusammenschlüsse die richtige Organisationsform für Kirchgemeinden, die vielfältig, profiliert und nahe bei den Menschen seien. Kirchenratspräsident Michel Müller erkennt im Resultat der Vernehmlassung, «dass der Reformbedarf bei den Kirchgemeinden angekommen ist». Das zeige auch die Tatsache, dass fast 98 Prozent von ihnen die Absicht hätten, in Zukunft intensiver übergemeindlich zusammenzuarbeiten. Und zumindest mittelfristig ziehe die grosse Mehrheit der Kirchgemeinden den Zusammenschluss als eine Perspektive in Betracht. Gemeinden, die vor einer Fusion erst einen Zusammenarbeitsvertrag abschliessen möchten, müssen sich allerdings noch etwas gedulden. Ein Leitfaden, wie solche Verträge zu erstellen sind, ist frühestens ab August 2017 erhältlich.

Fairness und Solidarität
Der Prozess KirchGemeindePlus, der 2012 begonnen hat, geht nun weiter. Der Kirchenrat will in Absprache mit den Kirchgemeinden Regionen festlegen, innerhalb derer sich Zusammenarbeit und Zusammenschlüsse künftig bewegen. Das sei deshalb wichtig, so Müller, damit keine Kirchgemeinde allein gelassen werde, wenn sich benachbarte Gemeinden ohne sie zusammenschliessen möchten. Diese Gefahr bestehe etwa an den Rändern des Kantons.

Ohnehin bildet der Reformplan eine Herausforderung. Die vom Kirchenrat vor einem Jahr vorgelegte Version entspricht in vielen Regionen des Kantons nicht den Realitäten der Gespräche, wie sie Gemeinden unter sich für eine vertiefte Kooperation aufgenommen haben. Der nunmehr vorgelegte, aktualisierte Plan der künftigen Kirchenregionen ist daher erneut nicht als verbindliche Vorgabe für künftige neue Gemeindegebilde zu verstehen, sondern lediglich als Grundlage für das weitere Vorankommen von KirchGemeindePlus.

Zudem ist dem Kirchenrat auch an Fairness gelegen. Die Autonomie der Kirchgemeinden und die Solidarität unter ihnen bedürfen laut Müller eines «guten Gleichgewichts». So soll etwa bei neuen Berechnungsgrundlagen für Pfarrstellen dafür gesorgt werden, dass Kirchgemeinden, die sich zusammenschliessen, nicht schlechter fahren, als wenn sie allein geblieben wären.

Enger Zeitplan
Der Zeitplan ist im Fluss. Die Vernehmlassung hat gezeigt, dass viele Kirchgemeinden diesen als zu restriktiv ansehen. Das Büro Brägger (Wallisellen), das die Auswertung der Vernehmlassung vorgenommen hat, schreibt dazu: «Grundsätzlich ist fraglich, ob der Kirchenrat und die Synode Fusionen tatsächlich nur bis ins Jahr 2023 genehmigen können oder wollen, zumal es ja in ihrem Interesse ist, dass sich möglichst viele Kirchgemeinden für eine Fusion entscheiden.»

Stefan Schneiter / reformiert. / 22. Mai 2017

Dieser Artikel stammt aus der Online-Kooperation von «reformiert.», «Interkantonaler Kirchenbote» und «ref.ch».

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