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Stellungnahmen von katholischer und reformierter Kirche

Fast klare Kante der Kirchen zu Konversionsmassnahmen

von Marius Schären/reformiert.info
min
04.06.2026
Das Bundesparlament berät über ein nationales Verbot von Konversionsmassnahmen – salopp als «Schwulenheilung» bekannt. Die reformierten und katholischen Kirchen unterstützen es jetzt offiziell. Der Dachverband der Freikirchen wartet ab.

Ende Mai überraschten die reformierte und die katholische Kirche praktisch zeitgleich mit klaren Stellungnahmen: «Die Schweizer Bischofskonferenz lehnt Konversionsmassnahmen entschieden ab», heisst es in einer Mitteilung von römisch-katholischer Seitez – und der Rat der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (EKS) publizierte in einem etwas erweiterten Satz die gleichen Worte.

Was bedeutet das? Als Konversionsmassnahmen werden Angebote bezeichnet, die Menschen unterstützen, ihre sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität oder ihren Geschlechtsausdrucks zu ändern – positiv formuliert. In den Medien gibt es seit langer Zeit immer wieder Berichte von Menschen, die solche Massnahmen als psychisch stark belastend beschreiben. Denn sie zielen auf alles, was nicht eine Hetero-Beziehung zwischen Frau und Mann ist.

Queerness als Teil der gottgeschaffenen Vielfalt

Berichte von solchen Massnahmen oder auch «Therapien» stammen meistens aus freikirchlichem Umfeld. So beispielsweise auch die bereits vor sieben Jahren von «reformiert.» publizierte Geschichte von Roland Weber, der einst Co-Präsident von «Zwischenraum» war. Der Verein versteht sich als Netzwerk für queere Christinnen und Christen in der Schweiz. Er sieht «Queerness» nicht als Widerspruch zum christlichen Glauben, sondern als Teil der Vielfalt, in der Gott Menschen geschaffen habe.

Nun hätte der Bundesrat in diesem Frühjahr einen Bericht abliefern sollen – doch gemäss Auskunft des Bundesamtes für Gesundheit gegenüber der Neuen Zürcher Zeitung wird er erst im Herbst erscheinen. Der Bericht soll antworten auf das Postulat von Nationalrat Erich von Siebenthal (SVP) von Ende 2021 (kein Schreibfehler) mit dem Titel «Überprüfung der Verbreitung sogenannter Konversionstherapien in der Schweiz und der Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung».

Bundesrat schiebt Thema auf lange Bank

Zwar hat der Bundesrat – auch auf weitere ähnliche parlamentarische Vorstösse – die Ansicht geäussert, dass diese Praktiken «aus menschlicher, fachlicher und rechtlicher Sicht abzulehnen sind». Doch er will noch offene Punkte klären. Es sei notwendig zu definieren, was tatsächlich gemeint ist mit «Konversionstherapien», es sei das tatsächliche Ausmass dieser Praktiken in der Schweiz zu überprüfen und zu beurteilen, wie das geltende Recht auf diese Situationen reagiert.

Das geht vielen zu langsam. So reichte die nationalrätliche Kommission für Rechtsfragen bereits im August 2022 eine Motion ein, die fordert, Konversionsmassnahmen an LGBTQ-Personen zu verbieten und unter Strafe zu stellen. Homosexuelle Menschen «umzupolen», könne bei den Betroffenen «nachweislich zu grossem Leiden, psychischen Schäden bis hin zu Suizidalität führen», heisst es unter anderem in der Begründung. Der Bundesrat will trotzdem zuerst auf das oben genannte Postulat eingehen.

Widerspruch zur Würde der Person als Ebenbild Gottes

Mit ihren klaren Stellungnahmen sind die Bischofskonferenz und die EKS dem Bundesrat zuvorgekommen. Die Bischofskonferenz unterstützt explizit «eine rechtliche Regelung auf Schweizer Ebene» wie in der Motion gefordert – «besonders zum Schutz Minderjähriger und vulnerabler Personen». Denn Konversionsmassnahmen, die darauf zielen, sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität oder Geschlechtsausdruck zu verändern oder zu unterdrücken, widersprächen der Würde der Person als Ebenbild Gottes und könnten erheblichen Schaden verursachen.

«Im religiösen Kontext können solche Praktiken zu spirituellem Missbrauch werden, wenn Menschen im Namen Gottes beschämt, bedroht oder manipuliert werden», hält die Bischofskonferenz fest. Das sei mit katholischer Seelsorge unvereinbar. Diese dürfe niemals Druck ausüben oder Menschen beschämen. Aber: «Ein Verbot muss so ausgestaltet sein, dass ergebnisoffene, respektvolle Beratung und Seelsorge sowie fachgerechte psychotherapeutische Begleitung nicht erfasst werden.»

Reformierte sehen fehlende Evidenz

Die EKS hält ihrerseits fest, dass sich auf bundespolitischer Ebene seit beinahe drei Jahren nichts mehr bewege bezüglich der Forderungen zu Konversionsmassnahmen. Sie sieht sich und ihre Mitgliedkirchen in doppelter Verantwortung: Sie müssten gegenüber ihren Mitgliedern und der Öffentlichkeit ihre sexualethischen Standpunkte kommunizieren, zugleich in der kirchlichen Seelsorge den Schutz persönlicher Integrität und die Berufsethik gewährleisten. Deshalb hat der EKS-Rat eine Stellungnahme «Seelsorge und sexuelle Orientierung» erarbeitet und publiiziert.

Kurz gefasst: Konversionsmassnahmen fehle nicht nur aus medizinisch-psycho-therapeutischer und sexualwissenschaftlicher Sicht die Evidenz. «Die EKS stellt sich auch aus theologisch-ethischen Gründen entschieden gegen solche Praktiken.» Der Rat sei «nach vertiefter Beratung» überzeugt, dass solche Massnahmen auch mit rechtlichen Mitteln verhindert werden sollen. «Er ist der Ansicht, dass ein Verbot, solche Massnahmen anzubieten, zu vermitteln und zu bewerben mit den entsprechenden strafrechtlichen Sanktionen eine wichtige präventive Wirkung entfalten kann», heisst es in der Mitteilung.

Ergänzend heisst es von der reformierten Dachkirche, «dass dabei den Selbstbestimmungsrechten der Person Rechnung getragen werden muss und eine entsprechende Strafnorm mit der nötigen rechtsethischen und rechtssystematischen Sorgfalt ausgearbeitet werden soll». Zudem bedürfe die sexuelle Entwicklung von Kindern und Jugendlichen eines besonderen Schutzes vor dem Eingriff Dritter.

Freikirchen sehen Berichte nicht als Belege

Wie aber stehen die Freikirchen dazu – die häufig in den Berichten von Konversionsmassnahmen genannt werden? Das ist noch nicht klar. Auf Anfrage gibt Peter Schneeberger, Präsident des Dachverbandes Freikirchen und christliche Gemeinschaften Schweiz (freikirchen.ch), zur Auskunft: «Wir respektieren den laufenden politischen Prozess zur Thematik Konversionstherapie und werden unsere Position nach Vorliegen der Antwort des Bundesrates zum Postulat 21.4474 von Erich von Siebenthal präzisieren.» Erst dann könne seriös beurteilt werden, was ein Verbot von Konversionstherapien rechtlich und praktisch konkret für Kirchen bedeute.

Auf weitere Fragen gab es vom Dachverband Freikirchen zurzeit keine Antworten. Etwa, wie sie sich die Erfahrungsberichte von Menschen aus freikirchlichen Gemeinden erklärten, die von für sie negativen Erlebnissen berichten. In einem Beitrag des «Tagesanzeigers» vom 28. Februar wird Schneeberger damit zitiert, dass ihm – er arbeitet auch als Dozent für Praktische Theologie mit unter anderem dem Schwerpunkt Gemeindearbeit – das Thema Konversionsmassnahmen im Gemeindealltag nicht begegnet sei. Er kenne es nur als Behauptungen ohne Belege, dass es solche Angebote gebe.

Gemäss einer Stellungnahme zu «Diversity & Inclusion» lehnen die Freikirchen «jegliche Form von Abwertung und Ausgrenzung von und gegen einzelne Menschen oder Gruppen von Menschen» ab. Diskriminierung widerspreche zentralen Leitgedanken des christlichen Glaubens. Im Tagesanzeiger wird Peter Schneeberger auch damit zitiert: «Wir leiten unsere Werte aus der Bibel ab, und diese sieht ausschliesslich Ehebeziehungen zwischen Frau und Mann vor.» Dass aber junge Leute deswegen unter Druck gesetzt und unsäglich leiden würden, sei nicht, was sie möchten. «Wir wollen einfach die biblischen Werte so leben, wie sie Jesus entsprechen. Das ist unser Grundanliegen.»

 

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