Kanton will Spitalseelsorge nicht mehr mitfinanzieren
Der Kanton will gemäss einer Medienmitteilung der Solothurnischen interkonfessionellen Konferenz (SIKO) seinen Beitrag von rund 730'000 Franken ab 2027 streichen. Die Streichung ist Teil der geplanten Sparmassnahmen. Kanton und Landeskirchen tragen die Spitalseelsorge seit 1972 gemeinsam. Bisher übernahmen die Kirchen 58 Prozent der Kosten, der Kanton 42 Prozent sowie Infrastrukturkosten von rund 190'000 Franken.
Die Solothurner Spitäler AG (soH) zahlt ab 2027 neu 200'000 Franken, die Kirchen erhöhen ihren Beitrag um 130'000 Franken. Es bleibt eine Lücke von rund 400'000 Franken. «Der Kanton kann sich nicht aus einer Aufgabe zurückziehen, die er gemeinsam mit den Kirchen aufgebaut hat», sagt Evelyn Borer, Präsidentin des Synodalrats der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Solothurn.
Zehn Seelsorgende mit zusammen 660 Stellenprozenten arbeiten im Bürgerspital Solothurn, im Kantonsspital Olten, im Spital Dornach und in den Psychiatrischen Diensten, rund um die Uhr. 2025 zählten sie 10'473 Kontakte zu Patientinnen und Patienten, 31 Prozent mehr als 2022. Die Stellenprozente blieben gleich.
Das kantonale Gesundheitsgesetz gibt unheilbar kranken und sterbenden Menschen ein Anrecht auf ganzheitliche Betreuung, ausdrücklich auch auf Seelsorge. Die Streichung passt laut SIKO nicht zu diesem Auftrag.
Die Kirchen lancierten eine Online-Petition, die eine weitere Mitfinanzierung durch den Kanton fordert. Ohne Kantonsbeitrag müsse das Angebot für Patientinnen und Patienten, Angehörige und Mitarbeitende eingeschränkt werden, schreibt die SIKO.
Kanton will Spitalseelsorge nicht mehr mitfinanzieren