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EKS-Verteilschlüssel

Landeskirche Luzern geht gegen neuen Beitragsschlüssel vor

von pd/nin
min
18.06.2026
Die Reformierte Kirche Kanton Luzern ficht den neuen Beitragsschlüssel der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz an, weil ihre Beiträge nach dem Beschluss der Vereinsversammlung deutlich steigen würden und sie formelle wie materielle Mängel der Vorlage beanstandet.

Die Synode der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (EKS) beschloss am 15. Juni an ihrer Sitzung in Bulle (FR), die bisherige Berechnungsmethode durch ein vom EKS-Rat vorgeschlagenes Modell zu ersetzen. Der Kirchenbote berichtete. Dieses richtet sich nach der Mitgliederzahl, berücksichtigt aber durch einen Solidaritätsfaktor auch die Finanzkraft der einzelnen Mitgliedkirchen. Diese variiert zum Teil erheblich, weil die Kirchen in manchen Kantonen Steuern von natürlichen und juristischen Personen erheben, in anderen nicht; ein gewisser Ausgleich sei deshalb gewollt, ohne die Beiträge strikt nach Kopfzahl zu verteilen, so EKS-Rat Sandro Bugmann. Der neue Schlüssel soll ab 2028 schrittweise eingeführt werden.

Finanzstarke Kirchen zahlen damit künftig mehr, finanzschwächere weniger; für die Reformierte Kirche Kanton Luzern bedeutet das einen Beitragsanstieg von rund 81 Prozent. Die Landeskirche kündigte deshalb an, den Beschluss anzufechten, wie sie in einer Mitteilung erklärte.

Bereits im Vorfeld der Synode verlangte der Luzerner Synodalrat, das Geschäft von der Traktandenliste zu nehmen. Aus seiner Sicht vermischte der Rat EKS in der Vorlage mehrere unterschiedliche Entscheide, etwa zur Motion, zum Finanzreglement und zum Solidaritätsfaktor. Eine getrennte, nachvollziehbare Beurteilung sei dadurch nicht möglich gewesen.

Während der Synode verlangte Luzern zusätzlich, das Geschäft zur Nachbesserung an den Rat EKS zurückzuweisen. Auch dieser Rückweisungsantrag blieb ohne Erfolg.

Aus Luzerner Sicht fehlten in der Vorlage zudem wichtige Unterlagen: ein Vernehmlassungsbericht, eine nachvollziehbare Begründung des Solidaritätsfaktors sowie eine Übersicht über die Folgekosten für die Mitgliedkirchen. Der transparente Umgang mit kirchlichen Steuergeldern sei dem Synodalrat als öffentlich-rechtlicher Körperschaft ein zentrales Anliegen.

Auch bei der Berechnung selbst sah der Synodalrat ein Problem: Kirchensteuern werden in Luzern auf zwei Ebenen erhoben, einmal durch die Landeskirche und einmal durch die Kirchgemeinden. Der Rat EKS rechnete laut Luzern beide Ebenen zusammen, obwohl nur die kantonalen Erträge der Landeskirche zur Verfügung stehen. Dadurch falle die Finanzkraft der Landeskirche um rund 29,5 Millionen Franken zu hoch aus, real seien es für 2025 rund drei Millionen Franken.

Die Vereinsversammlung folgte trotz der Kritik dem Antrag des Rats EKS. Mit rund zwei Dritteln der Stimmen lehnten die Delegierten zudem ein von Aargau vorgeschlagenes Alternativmodell ab, das sich stärker an der Finanzkraft der Kirchen orientiert hätte. Die Landeskirche Luzern bekräftigte daraufhin ihren Schritt, den Beschluss anzufechten. Parallel beauftragte der Luzerner Synodalrat die Firma Infras mit einer Kosten-Nutzen-Analyse der EKS-Mitgliedschaft.

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