Solothurner Kantonsrat sichert Finanzausgleich der Kirchen bis 2032
Der Solothurner Kantonsrat hat am Mittwoch den Staatsbeitrag von jährlich 10 Millionen Franken an die drei Landeskirchen für die Jahre 2027 bis 2032 deutlich genehmigt. Gleichzeitig lehnte er den Volksauftrag «Kirchensteuer: Opting-Out für juristische Personen» deutlich ab. Dieser hätte Unternehmen erlaubt, die Kirchensteuer freiwillig zu zahlen.
In der Debatte anerkannte eine breite Ratsmehrheit den gesellschaftlichen Nutzen der Kirchen: Laut einer unabhängigen Studie erbringen die Kirchgemeinden und Landeskirchen jährlich Leistungen im Wert von über 23 Millionen Franken – mehr als das Doppelte des staatlichen Beitrags. Rund 400'000 Stunden Arbeit leisten sie pro Jahr, knapp die Hälfte davon ehrenamtlich (der Kirchenbote berichtete). Evelyn Borer, Synodalratspräsidentin der Evangelisch-reformierten Kirche Kanton Solothurn, hatte zuvor im Interview mit dem Kirchenboten erklärt, was diese Zahlen ausmacht: «Es geht nicht darum, möglichst viele ‹Kunden› zu bedienen, sondern um die Zeit und Zuwendungen, die sich an den Bedürfnissen der Menschen orientieren.»
«Der heutige Entscheid ist Ausdruck des Vertrauens in ein System, das sich über viele Jahre bewährt hat», sagt Urs Umbricht, Präsident der röm.-kath. Synode, in einer Mitteilung der Solothurnischen Interkonfessionellen Konferenz (SIKO).
Solothurner Kantonsrat sichert Finanzausgleich der Kirchen bis 2032