Berner Grossrat hält an Kirchensteuer für Firmen fest
Der Grosse Rat des Kantons Bern hat sich in der Herbstsession für die Beibehaltung der Kirchensteuer juristischer Personen ausgesprochen. Die Landeskirchen begrüssen den Entscheid und wollen künftig verstärkt mit Wirtschaft, Politik und Gesellschaft im Dialog stehen.
Wie die evangelisch-reformierte, die römisch-katholische und die christkatholische Landeskirche sowie der Kirchgemeindeverband des Kantons Bern in einer gemeinsamen Mitteilung schreiben, schafft der Entscheid Planungssicherheit. Die Debatte über Rolle, Finanzierung und gesellschaftlichen Beitrag der Kirchen sei damit aber nicht beendet. Die Landeskirchen verstehen die Diskussion als Auftrag und wollen ihre Leistungen sowie den offenen Austausch künftig stärker in den Mittelpunkt stellen.
Kirchgemeinden sind öffentlich-rechtliche Körperschaften, vergleichbar mit Einwohnergemeinden. Sie verfügen über demokratische Strukturen, unterliegen Transparenz- und Rechenschaftspflichten und stehen unter kantonaler Aufsicht. Die Landeskirchen wollen zudem sichtbarer machen, wofür Mittel eingesetzt werden. Ihr Engagement reicht laut Mitteilung von der Begleitung in schwierigen Lebenssituationen bis zur Spezialseelsorge in Spitälern, Gefängnissen und im Asylbereich.
Auch der Austausch mit der Wirtschaft soll ausgebaut werden. Unternehmen schaffen laut Mitteilung Arbeitsplätze, ermöglichen Innovation und übernehmen gesellschaftliche Verantwortung; zudem vergeben Kirchgemeinden Aufträge an Betriebe wie Bäckereien, Reinigungsfirmen oder Handwerksunternehmen. Die Landeskirchen wollen bestehende Kontakte vertiefen und dabei Transparenz über Leistungen und Erwartungen schaffen.
Berner Grossrat hält an Kirchensteuer für Firmen fest