EKS-Rat lehnt Konversionsmassnahmen ab
Der Rat der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (EKS) lehnt Massnahmen, die sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität oder Geschlechtsausdruck verändern oder unterdrücken wollen, entschieden ab und hat die Stellungnahme «Seelsorge und sexuelle Orientierung» publiziert. Die Ablehnung stützt sich sowohl auf medizinisch-psychotherapeutische und sexualwissenschaftliche Erkenntnisse als auch auf theologisch-ethische Gründe: Im religiösen Kontext werden solche Praktiken zum spirituellen Missbrauch, wenn gleichgeschlechtliche Orientierung oder transgeschlechtliche Identität religiös abgewertet werden. Weil entsprechende Massnahmen die Betroffenen psychisch schwer belasten können, fordert der Rat in einer Medienmitteilung ein nationales Verbot mit strafrechtlichen Sanktionen für Anbieter, Vermittler und Werbende. Dabei betont er, dass die Selbstbestimmungsrechte der Person gewahrt und die sexuelle Entwicklung von Kindern und Jugendlichen besonders geschützt werden müssen. Auf Bundesebene sind seit 2022 zwei Geschäfte hängig; seit beinahe drei Jahren hat sich politisch nichts bewegt.
EKS-Rat lehnt Konversionsmassnahmen ab