EKS warnt vor Diskriminierung von Dienstpflichtigen aus Gewissensgründen
Das Schweizer Stimmvolk entscheidet am 14. Juni über sechs Massnahmen, die den Zugang zum Zivildienst erschweren und die Armeebestände sichern sollen. Das Parlament nahm die Änderung in der Herbstsession 2025 an; ein Referendumsbündnis aus Parteien, Verbänden und Einsatzbetrieben erzwang die Volksabstimmung.
Die EKS begründet ihre Haltung damit, dass jedes ethisch verantwortete Handeln vom Gewissen geleitet sei und die Ausbildung zur Kriegstüchtigkeit für Christinnen und Christen in fundamentalem Widerspruch zum im Glauben, im Gebet und aus dem Wort Gottes gebildeten Gewissen stehen könne. Seit 1949 setzt sich die Kirche deshalb für einen diskriminierungsfreien Zugang zum Zivildienst ein – zunächst für dessen Schaffung, später für den Tatbeweis als Zulassungskriterium.
Kritisch beurteilt die EKS den Ansatz, Armeebestände über die Anforderungen des Tatbeweises zu regulieren. Wer den Militärdienst aus echten Gewissensgründen ablehne, habe keine Wahlfreiheit. Eine Verlängerung der Dienstpflicht als Steuerungsmittel treffe diese Personen unverhältnismässig und wirke diskriminierend. Die Gewissensentscheidung werde damit in sachfremder Weise sanktioniert.
Die EKS bestreitet weder die verfassungsrechtliche Vorgabe fehlender Wahlfreiheit zwischen Militär- und Zivildienst noch das öffentliche Interesse an gesicherten Armeebeständen. Sie hält aber fest, dass die Vorlage jene, die bereits heute den «blauen Weg» wählen und weder Militär- noch Zivildienst leisten, unbeachtet lässt – und dass diese Gruppe mit der Revision weiter wachsen könnte.
Quelle: https://www.eks-eers.ch/abstimmung-ueber-den-zivildienst-standpunkte-der-eks/
EKS warnt vor Diskriminierung von Dienstpflichtigen aus Gewissensgründen