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Prävention gegen Grenzverletzungen und Missbrauch

Franziska Bevilacqua erklärt, wo problematisches Verhalten beginnt

von Carmen Schirm-Gasser
min
24.09.2026
Die Schaffhauser Kantonalkirche verstärkt die Prävention gegen Grenzverletzungen und Missbrauch. Rund 170 Mitarbeitende wurden bereits geschult. Grenzschutzbeauftragte Franziska Bevilacqua erklärt, wo problematisches Verhalten beginnt, wie die Kirche vorbeugt – und an wen sich Betroffene wenden können.

Frau Bevilacqua, alle Angestellten müssen neu Schulungen zu Nähe und Distanz ­absolvieren. Was lernen sie dort?

Zunächst geht es um die Reflexion des eigenen Verhaltens: Wie viel Nähe brauche ich, wie viel Distanz braucht mein Gegenüber? Wir beschäftigen uns mit Prävention und Täterstrategien. Aber auch mit der Frage, wie man reagiert, wenn man etwas beobachtet oder ein ungutes Gefühl hat. Wir diskutieren konkrete Situationen. Ein Kind ist beispielsweise in einem Lager krank: Darf ich ihm den Rücken oder die Brust mit einer Salbe einreiben? Oder ein Kind ist sehr traurig: Wie kann ich es trösten und ihm Nähe geben, ohne seine Grenzen zu überschreiten? Es gibt nicht für jede Situation einen Katalog, der ­eindeutig zwischen Richtig und Falsch unterscheidet. Deshalb ist es so wichtig, darüber zu sprechen.

Wie reagieren die Mitarbeitenden auf die obligatorischen Schulungen?

Die erste Schulung fand im Februar in diesem Jahr statt, inzwischen wurden rund 170 Personen geschult. Grossen Widerstand habe ich bisher nicht erlebt. Im Gegenteil: Auch Menschen, die sich vorher kaum mit dem Thema beschäftigt haben, reagieren meist interessiert und dankbar. Die Diskussionen sind häufig sehr angeregt. Die Schulungen dienen schliesslich auch dem eigenen Schutz. Wer etwa in der Jugend- oder der Seniorenarbeit tätig ist, sollte wissen, wie er sich in bestimmten Situationen professionell verhalten kann.

Wie erreichen Sie Freiwillige und Ehrenamtliche?

Wir haben die Kirchgemeinden aufgefordert, insbesondere jenen Mitarbeitenden und Freiwilligen die Schulung ans Herz zu legen, die mit schutzbedürftigen Menschen arbeiten. Das betrifft nicht nur Kinder und Jugendliche. Auch gegenüber älteren oder beeinträchtigten Menschen kann ein Machtgefälle bestehen. Wir bieten deshalb Schulungen direkt in den Kirch­gemeinden an, wenn mindestens zehn Personen teilnehmen.

Angenommen, jemand erlebt im kirch­lichen Umfeld etwas, was sich unangenehm oder übergriffig anfühlt. Was sollte diese Person tun?

Wenn es möglich ist, sollte man der betreffenden Person zunächst direkt sagen: Das möchte ich nicht, das stört oder bedrängt mich. Vielleicht stand keine böse Absicht dahinter und die Situa­tion lässt sich durch ein Gespräch oder eine Entschuldigung klären. Aber das ist natürlich nicht immer möglich. Dann sollte man sich jemandem anvertrauen – einer Freundin, einem Freund, einer anderen Vertrauensperson oder einer verantwortlichen Person in der Kirchgemeinde. Die wichtigste Botschaft ist: Mit einem schlechten Gefühl oder einer belastenden Erfahrung sollte niemand allein bleiben.

An wen können sich Betroffene wenden?

Für Angestellte, Ehrenamtliche und Freiwillige der Kantonalkirche ist Movis eine gute, vertrauliche Beratungsstelle. Bei Kindern und Jugend­lichen würde ich eher die Fachstelle für Gewaltbetroffene in Schaffhausen empfehlen. Wer ­anonym bleiben möchte, kann sich zudem an die kostenlose Opferhilfe wenden, Tel. 142. Sie bietet die Beratung telefonisch und online an. Die Fachpersonen helfen, das Erlebte einzuordnen und die nächsten Schritte zu planen.

Muss ich sicher sein, dass eine Grenzverletzung stattgefunden hat, bevor ich mich melde?

Nein. Man darf sich auch melden, wenn man lediglich ein ungutes Gefühl hat und nicht weiss, wie man sich verhalten soll. Gerade Fachstellen können helfen, das Erlebte einzuordnen. Bei der Kantonalkirche gibt es zudem eine beauftragte Person für Grenzverletzungen – das bin ich – sowie eine Meldestelle bei unserer Kirchenratsschreiberin und Juristin. Eine formelle Meldung ist dann der Schritt, der eine Intervention auslöst.

Was passiert nach einer formellen Meldung?

Man muss zwischen einer vertraulichen Beratung und einer formellen Meldung unterscheiden. Movis berät absolut vertraulich. Wir erfahren nicht, wer sich dort mit welchem Anliegen gemeldet hat. Bei einer formellen Meldung an die Kantonalkirche wird der Sachverhalt geprüft und werden personalrechtliche Massnahmen eingeleitet oder empfohlen. Oberstes Ziel ist, Betroffene und andere Personen vor weiteren Grenzverletzungen zu schützen. Gleichzeitig muss sorgfältig geprüft werden, was tatsächlich geschehen ist. Besteht der Verdacht auf eine Straftat, wird der Fall weitergeleitet.

Auch Schulungen können nicht alles verhindern. Wo liegen die Grenzen der Prävention?

Potenzielle Täterinnen und Täter können strategisch vorgehen. Wir sprechen in den Schulungen deshalb auch über sogenannte Grooming-Strategien. Täter nähern sich nicht nur einzelnen Menschen langsam an, sondern beobachten auch das Umfeld: Wie aufmerksam ist eine Organisation? Wo wird hingeschaut, wo eher weggesehen? Sie bauen Vertrauen und Beziehungen auf und können diese später ausnutzen. Deshalb ist eine Kultur wichtig, in der Beobachtungen und ungute Gefühle offen angesprochen werden können. Wenn ich etwas beobachte, muss ich mich trauen, nachzufragen und eine Situation anzusprechen. Je stärker eine Organisation sensibilisiert ist, desto eher werden problematische Situationen wahrgenommen und thematisiert. Auch Kinder und Jugendliche müssen darin gestärkt werden, ihre eigenen Grenzen wahrzunehmen und zu äussern. Einen vollständigen Schutz gibt es nicht,  aber wir können viel dafür tun – jedenfalls arbeiten wir daran.

 

Anlauf- und Beratungsstellen: 

Movis: 0848 270 270 (24/7 erreichbar),
www.movis.ch/online-plattform-movis-24

Fachstelle fĂĽr Gewaltbetroffene Schaffhausen:
052 625 25 00, www.fsgb-sh.ch

Opferhilfe-Nummer 142, www.tel142.ch

Grenzschutzbeauftragte der Kantonalkirche:
Franziska Bevilacqua, franziska.bevilacqua@ref-sh.ch

Meldestelle: Kirchenratskanzlei,
Anja KĂĽnzler, anja.kuenzler@ref-sh.ch

Weitere Anlaufstellen: www.ref-sh.ch/missbrauch

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