Rat der Religionen lehnt Verbot religiöser Symbole ab
Der Zürcher Kantonsrat sprach sich Ende August für ein Kopftuchverbot an der Volksschule aus. In anderen Kantonen sind ähnliche Vorstösse hängig. Nun legte der Schweizerische Rat der Religionen (SCR) seine Haltung in einer Medienmitteilung dar.
Der SCR spricht sich dafür aus, dass Schülerinnen und Schüler religiöse Symbole tragen dürfen, religiös geprägte Kleidung eingeschlossen. Ein Verbot wäre gemäss der Medienmitteilung ein unverhältnismässiger Eingriff in die Religionsfreiheit, die Artikel 15 der Bundesverfassung garantiert.
Zugleich dürfe niemand zum Tragen religiöser Symbole gezwungen werden. Der Rat betont dabei die Verantwortung der Eltern, sieht aber auch die Schule in der Pflicht: Sie müsse eingreifen, wenn religiöse Überzeugungen dazu führten, dass andere ausgegrenzt oder angefeindet würden. Die Kirchen und Religionsgemeinschaften sollen sicherstellen, dass sich ihre Mitglieder von religiösen Praktiken lösen können.
Ein nationales Verbot für Lehrpersonen lehnt der SCR ab. Ein Symbol allein zeige nicht, dass eine Lehrperson Kinder beeinflusse. Der Entscheid liege bei den Kantonen, ein Verbot müsse aber rechtlich abgestützt, verhältnismässig und diskriminierungsfrei sein.
Befürworter von Verboten argumentieren mit dem Schutz vor Zwang. Die Zuger SVP schreibt: «Ein staatliches Verbot für Minderjährige im Schul- und Kindergartenalter ist kein Eingriff in die Religionsfreiheit von Erwachsenen, sondern eine notwendige Schutzmassnahme.» Das rechtskonservative Egerkinger Komitee fordert mit Verweis auf eine «religionsneutrale Bildung» ein nationales Verbot für Lehrpersonen.
Im SCR sitzen Vertreter der römisch-katholischen, der evangelisch-reformierten, der christkatholischen und der orthodoxen Kirche, der evangelischen Freikirchen sowie jüdischer und muslimischer Dachverbände. Den Vorsitz hat derzeit Rita Famos, Präsidentin der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (EKS).
Rat der Religionen lehnt Verbot religiöser Symbole ab