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Umsetzung «Ehe für alle« bewegt die Gemüter

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30.11.2022
An der Synodensitzung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau Ende November im Rathaus Weinfelden wurden zwei Motionen für erheblich erklärt und das Budget 2023 gutgeheissen.

Es kommt viel Arbeit auf den Kirchenrat zu. Denn sowohl die Motion «Freie Wahl der Kirchgemeinde» als auch die Motion «Organisation des Konfirmationsjahres» wurden von den 103 anwesenden Synodalmitgliedern für erheblich erklärt. Bis zur nächsten Synode im Juni 2023 hat der Kirchenrat nun die herausfordernde Aufgabe, Anträge und Umsetzungsvorschläge auszuarbeiten.

Steff Keller spricht im Video über die Motion «Freie Wahl der Kirchgemeinde», mit der er in der Synode Erfolg hatte.


Bei der Motion «Freie Wahl der Kirchgemeinde» hielten sich die Argumente der Befürworter und der Gegner die Waage. Während einige der Lebenswelt der heutigen Menschen Rechnung tragen wollen, hinterfragten andere Synodalmitglieder den Sinn der Motion oder zeigten sich unentschlossen. Kirchenratspräsidentin Christina Aus der Au erinnerte, dass es sich vorerst um die Überweisung der Motion handle und die inhaltliche Diskussion dann im Sommer 2023 geführt werde.

Nebst den Varianten, die eine Verfassungsänderung bedingen, soll auch eine Variante «light» ohne Verfassungsänderung vorgelegt werden. Die Motion wurde mit 76 Ja-Stimmen zu 11 Nein-Stimmen und 10 Enthaltungen für erheblich erklärt. Motionär Diakon Stefan Keller aus Tägerwilen betonte abschliessend, dass die Umsetzung einfach und ohne viel Bürokratie geschehen soll (siehe auch Video oben).

Gesamten Weg bis zur Konfirmation anschauen
Auch die Motion «Organisation des Konfirmandenjahres» sorgte für angeregte Diskussion. Dabei soll die Verantwortung für den Konfirmationsunterricht nicht nur bei den Pfarrerinnen und Pfarrern liegen. Auch andere theologisch und pädagogisch ausgebildete Personen sollen den Konfirmationsunterricht verantworten können. Motionär Markus Ibig aus Bischofszell sagte dazu: «Die Motion hat für einige Unruhe gesorgt. Es soll den Pfarrpersonen nichts weggenommen, sondern dem Zeitgeist Rechnung getragen werden.»

Kirchenrätin und Ressortleiterin Kirche, Kind und Jugend Ruth Pfister legt Wert darauf, dass der gesamte Weg bis zur Konfirmation beleuchtet wird. Auch die Zielgruppe nach der Konfirmation soll mehr Beachtung erfahren. Deshalb möchte der Kirchenrat eine umfassende Auslegeordnung erstellen. In der Diskussion gingen auch zu diesem Thema die Meinungen auseinander. Während einige Synodalmitglieder von einem wichtigen, begrüssenswerten Anliegen sprachen, sahen andere die Motion als falschen Weg. Für sie sind das Wissen, die Erfahrung der Pfarrpersonen für den Konfirmationsunterricht zentral. Mit nur einer Gegenstimme wurde die Motion als erheblich erklärt.

Autonomie der Kirchgemeinden nicht antasten
Ein grosses Feld zur Diskussion öffnete die Interpellation zur Umsetzung «Ehe für alle». Dabei wurde das Kreisschreiben des Kirchenrats zur Interpellation heftig kritisiert. Von einer Willkommenskultur könne keine Rede sein, stellten einige Synodalmitglieder übereinstimmend fest. Dabei stand weniger die Gewissensfrage der Pfarrpersonen im Mittelpunkt. Vielmehr bewegte die Tatsache die Gemüter, dass eine Kirchenvorsteherschaft einen Raum für eine Trauung nicht zur Verfügung stellen kann.

Präsidentin Christina Aus der Au wiederholte, dass dies der Autonomie der Thurgauer Kirchgemeinden geschuldet sei, da der Kirchenrat nicht sagen will: Ihr müsst das so machen. Genau dies wünschten sich einige Synodalmitglieder vom Kirchenrat. «Der Entscheid wird einfach abgeschoben», kommentierte Robert Schwarzer aus Arbon. Für den Interpellanten Christian Hauser geht es um Gleichstellung, Harald Ratheiser aus Arbon sprach gar von Diskriminierung. Christina Aus der Au betonte zum Schluss, dass man hier im Gespräch bleiben wolle, um auch Dinge zu bewegen. Eine Abstimmung ist bei einer Interpellation nicht möglich. Anträge dazu müssten für eine nächste Synode traktandiert werden.

Das Budget 2023 rechnet mit einem Minus von 114'491 Franken. Dieses wurde einstimmig genehmigt und der Zentralsteuerfuss auf 2,5 Prozent belassen.


(Claudia Koch)

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