Bleibt das Pfarrhaus im Dorf?
Wenn man sich einen typischen Pfarrer vorstellt, dann wohnt der wie in guten alten Zeiten mit Frau und Familie im Pfarrhaus. Er ist im Ort anzutreffen und hat stets ein offenes Ohr für die Gemeindemitglieder. «Diese Erwartung haben viele Leute noch immer», stellt Lukas Alber von der Kirchenpflege Langenbruck–Waldenburg–St. Peter fest. «Sie nehmen wahr, ob der Pfarrer am Gemeindeleben teil hat oder ob er nur einen Job ausübt.»
Bereits vor drei Jahren wurde in der Synode über die Wohnsitzpflicht von Pfarrpersonen diskutiert. 2024 trat eine revidierte Personal- und Besoldungsordnung in Kraft, die die Wohnsitzpflicht erstmals lockerte: Pfarrpersonen können bis auf eine pro Kirchgemeinde von der Pflicht, im Kirchgemeindegebiet zu wohnen, befreit werden. Bis 2028 muss eine grundlegende Neuregelung betreffs Wohnsitzpflicht vorliegen. Damit verbunden sind die Finanzierung, die Mietkonditionen und der Umgang mit den Gebäuden. Eine Arbeitsgruppe setzt sich derzeit damit auseinander.
Unterhalt wird zur Kostenfrage
Für Pfarrerin Andrea Lassak, die mit ihrer Familie im Pfarrhaus Binningen wohnt, ist das Haus Teil des Gesamtpakets als Gemeindepfarrerin. Im Ort leben, kurze Arbeitswege, bezahlbare Miete. Aber neben den Vorteilen sehen immer mehr Pfarrpersonen auch die Herausforderungen: Die Pfarrhäuser sind gross, gebaut für Familien mit vielen Kindern. Oft handelt es sich um Altbauten, die schlecht isoliert sind. Und: Als Pfarrperson ist man im Ort stets in seiner öffentlichen Rolle präsent. Wenn sich die Familie damit nicht identifizieren möchte, kann dies zu Spannungen führen.
Mehr als eine Immobilie
Die Stiftung Kirchengut verwaltet insgesamt 97 Kirchen und Pfarrhäuser im Kanton. Der Unterhalt wird je zur Hälfte von Stiftung und Kirchgemeinden getragen. Immer mehr Gemeinden können jedoch ihren Anteil dafür nicht mehr aufbringen. Hinzu kommt: Die Miete von rund 2000 Franken, die Pfarrpersonen im ganzen Kanton zahlen, wurde seit Jahren nicht angepasst und deckt die Immobilienkosten bei weitem nicht. Das soll neu geregelt werden, etwa durch gebäudebezogene Rückstellungen und eine Pauschale, die sich am Gebäudewert orientiert.
Finanziell sei es für die Kirchgemeinden besser, wenn der Pfarrer nicht im Pfarrhaus wohne, so Lukas Alber. «Die Kirchgemeinde kann es fremdvermieten und ein Geschäft machen. Gleichzeitig halte ich es nicht für sinnvoll, dies nur aus finanzieller Sicht zu entscheiden. Jedes Haus, das wir aufgeben, ist ein Rückzug der Kirche aus der Gesellschaft.»
Alternative kirchliche Nutzungsmöglichkeiten gibt es einige: Kirchgemeindezentren, diakonische Einrichtungen oder auch Wohngemeinschaften. Wer als Pfarrperson die «Bühne» des Pfarrhauses zu nutzen versteht, kann einen wertvollen Beitrag leisten, findet Andrea Lassak: «Das alte Bild muss dringend durch neue Leitbilder ersetzt werden. Das Pfarrhaus könnte ein sichtbarer Ort gelebter Spiritualität und Abbild einer pluralen Lebenswirklichkeit sein.»
Sie haben selbst eine Meinung, ein Anliegen oder eine Idee, wie es mit den Pfarrhäusern weitergehen soll? Dann melden Sie sich gerne: kirchensekretariat@refbl.ch, 061 926 81 81.
Bleibt das Pfarrhaus im Dorf?