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Gericht korrigiert Gesetz aufgrund Beschwerde von Heks

von Marius Schären, reformiert.info
min
14.12.2022
Drei Jahre müssen vorläufig Aufgenommene warten, bis Familienmitglieder nachkommen können. Ein Gerichtsurteil sagt nun aufgrund einer Beschwerde von Heks: Das ist zu lang.

Das bestehende Gesetz muss korrigiert werden: Vorläufig aufgenommene Flüchtlinge in der Schweiz müssen nicht mehr drei, sondern zwei Jahre warten, bis Familienmitglieder nachkommen dürfen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht abschliessend entschieden.

Bisher galt der Artikel 85 des Ausländer- und Integrationsgesetzes. Dieser bestimmt, dass «Ehegatten und ledige Kinder unter 18 Jahren von vorläufig aufgenommenen Personen und vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen» frühestens drei Jahre nach Anordnung der vorläufigen Aufnahme nachgezogen werden können.

Dagegen hat eine Juristin der Rechtsberatungsstelle von Heks (Hilfswerk der evangelischen Kirchen Schweiz) in Lausanne Beschwerde eingereicht. Dass das Staatssekretariat für Migration (SEM) ab sofort bereits nach zwei Jahren seit der Anordnung der vorläufigen Aufnahme im Einzelfall prüfen muss, begründete das Gericht mit einem entsprechenden Entscheid des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

Die Juristin von Heks klagte im Falle einer eritreischen Familie. Eine Frau aus dem afrikanischen Land hatte  2016 nach einer traumatisierenden Flucht zusammen mit ihrem damals fünfjährigen Sohn die Schweiz erreicht und um Asyl ersucht. Mit ihrem Ehemann und Vater ihres Sohnes stand sie stets in Kontakt, in der Hoffnung auf eine Wiedervereinigung.

Sie lernte Französisch und fand eine Arbeitsstelle. Da es auch ihrem Sohn gesundheitlich nicht gut ging, wünschte sie sich Unterstützung durch ihren Ehemann. Ihr Gesuch um dessen Nachzug wurde vom Staatssekretariat für Migration (SEM) jedoch abgelehnt – mit der Begründung, die dreijährige Wartefrist für vorläufig Aufgenommene sei noch nicht abgelaufen. Dagegen wehrte sich die Heks-Rechtsberatungsstelle (SAJE) in Lausanne.

Wichtiger Schritt in die richtige Richtung
«Wir sind froh, dass die Lebensumstände getrennter Familien künftig stärker berücksichtigt werden müssen», sagt Chloé Ofodu, Leiterin des SAJE, nach dem Urteil. Denn die Zusammenführung von Familien sei häufig zentral für die Stärkung, Förderung und Integration geflüchteter Menschen. Ofodu weist aber auch darauf hin, dass selbst zwei Jahre – vor allem im Leben eines kleinen Kindes – noch lange Zeit sind.

Dazu komme die Zeit der Trennung während der Flucht und des Asylverfahrens. «Ist die Einreise dann durch das SEM bewilligt, dauert es in den meisten Fällen noch mehrere Monate, bis alle Papiere bereit sind und die Familie effektiv vereint ist», betont die Leiterin des SAJE. «Diese verlorene Zeit im Leben eines Kindes wird nie mehr wiederkehren.»

«Traumatisch lange Zeit»
Daniel Winkler begrüsst das Urteil. Der Pfarrer in Riggisberg (BE) engagiert sich seit Jahren für Flüchtlinge. «Niemand flüchtet aus Vergnügen. Wie muss es sein, seine Heimat zu verlassen, seine Kultur und Sprache zurückzulassen und sich von seinen Liebsten zu verabschieden?», hält er fest.

Drei Jahre Wartefrist, um seine Liebsten wiederzusehen, bedeuteten für viele Geflüchtete eine traumatisch lange Zeit. Und daraus würden rasch vier, fünf Jahre. «Ausserdem sind die Hürden hoch, dass das überhaupt gelingt: Es braucht eine vollständige Sozialhilfeunabhängigkeit für die gesamte Familie, genügend Wohnraum, Papierbeschaffung unter überaus erschwerten Bedingungen und anderes mehr», gibt der Pfarrer zu bedenken.

Wartefrist macht keinen Sinn
Die Übernahme des europäischen Urteils sei völlig zu Recht erfolgt, sagt Winkler. Vorläufig aufgenommene Flüchtlinge blieben gemäss Erfahrungswerten zu einem hohen Anteil in der Schweiz. «Ihnen den Familiennachzug zu erschweren oder ihn hinauszuzögern, ist eine unnötige Schikane. Die lange Trennung von der Familie erschwert die Integration und begünstigt psychische und physische Erkrankungen.»

In den Augen Daniel Winklers macht eine Wartefrist grundstätzlich keinen Sinn. Der gesamte Prozess des Familiennachzugs dauere ohnehin oft schon lange. «Wenn der Entscheid einer vorläufigen Aufnahme gefallen ist und die Wahrscheinlichkeit einer baldigen Rückkehr klein ist – dazu gibt es länderspezifische Erwahrungswerte –, sollte das Verfahren für Familiennachzug möglichst rasch eingeleitet werden können», sagt der Riggisberger Pfarrer.

Marius Schären, reformiert.info

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