STH Basel scheitert vor Bundesverwaltungsgericht
Das Bundesverwaltungsgericht weist die Beschwerde der Theologischen Hochschule STH Basel mit Sitz in Riehen ab und bestätigt damit den Entzug ihrer institutionellen Akkreditierung durch den Schweizerischen Akkreditierungsrat.
Der Akkreditierungsrat hatte der STH Basel die Akkreditierung im Juni 2025 entzogen, weil sie mehrere Auflagen zu Qualitätssicherung, Datennutzung, Gleichstellung und Lehrevaluation nicht ausreichend erfüllt hatte. Wie ref.ch unter Berufung auf das Urteil berichtet, stützt das Gericht diese Einschätzung und hält den Entzug für verhältnismässig. Die Hochschule könne auch ohne Akkreditierung grundsätzlich weiterbetrieben werden; zudem sei ein neues Gesuch möglich, sobald die Auflagen vollständig erfüllt seien. Gegen das Urteil kann die STH noch Beschwerde beim Bundesgericht erheben.
Die Schweizerische Universitätskonferenz hatte die STH Basel 2014 als universitäre Institution anerkannt. Ein Jahr später erkannten die reformierten Kirchen der Schweiz die dortigen Studienabschlüsse an und erleichterten damit den Zugang zum Pfarramt.
STH Basel scheitert vor Bundesverwaltungsgericht