Wenn Schweigen zur Belastung wird
Eine freiwillig engagierte Person erhält immer wieder zweideutige Nachrichten von jemandem mit einer kirchlichen Leitungsfunktion. Sie macht deutlich, dass sie das nicht möchte. Trotzdem gehen die Nachrichten weiter. Sie fühlt sich unwohl und fürchtet gleichzeitig Nachteile, wenn sie sich wehrt.
Es ist ein fiktives Beispiel, das Martin Fischer nennt. Aber es zeigt Situationen, für die seit Anfang 2025 die externe Meldestelle der Reformierten Kirche Kanton Luzern da ist. Nicht erst dann, wenn zweifelsfrei feststeht, dass eine Grenze überschritten wurde. Sondern gerade auch dann, wenn jemand unsicher ist. Martin Fischer ist ausgebildeter Friedensrichter, Verhandlungs- und Krisencoach und seit mehr als zwanzig Jahren in Konfliktmanagement, Mediation und Organisationsentwicklung tätig. «Für die Meldestelle ist besonders wichtig, dass ich schwierige Situationen strukturiert aufnehme, unterschiedliche Perspektiven auseinanderhalte und mit den Beteiligten einen gangbaren nächsten Schritt entwickeln kann – ohne über Schuld zu urteilen», erklärt er.
Warum Betroffene schweigen
Dass Menschen oft lange warten, bevor sie sich jemandem anvertrauen, überrascht Fischer nicht. Die Gründe können sehr menschlich sein: die Angst, dass einem nicht geglaubt wird. Die Sorge, als schwierig zu gelten, Beziehungen oder gar die Arbeitsstelle zu verlieren. Scham. Zweifel an der eigenen Wahrnehmung. Oder die Hoffnung, dass sich alles doch noch von selbst erledigt.
Gerade in einer überschaubaren Gemeinschaft kommt ein weiteres Problem hinzu: Man kennt sich. Abhängigkeiten und Loyalität gegenüber einer Institution können das Schweigen zusätzlich verstärken. Dass das Thema wichtig und akut ist, zeigen Studien aus der katholischen Kirche in der Schweiz und aus der evangelischen Kirche in Deutschland.
Die Meldestelle soll deshalb einen Weg bieten, zunächst einmal überhaupt reden zu können. Sie steht Kirchenmitgliedern, Mitarbeitenden, Freiwilligen, Behördenmitgliedern und Teilnehmenden kirchlicher Angebote offen. Auch wer etwas beobachtet hat oder sich um eine andere Person sorgt, kann sich melden. Mögliche Themen sind Mobbing, Diskriminierung, Machtmissbrauch, wiederholtes Herabsetzen, sexualisiertes Verhalten und andere Grenzverletzungen.
Zwischen Schutz und Veränderung
Wer sich meldet, kann vollständig anonym, vertraulich oder offen Kontakt aufnehmen. Zunächst hört Fischer zu: Was ist passiert? Wie erlebt die Person die Situation? Was braucht sie? Vielleicht genügt ein Gespräch zur Orientierung. Möglich sind aber auch eine Handlungsempfehlung, eine Moderation, eine Mediation oder die Vermittlung an eine andere Fachstelle. «Die betroffene Person entscheidet, welche Informationen ich verwenden und welche Schritte ich einleiten darf», so Fischer.
Genau darin liegt für ihn allerdings auch eine der schwierigsten Seiten seiner Arbeit. Betroffene wünschten sich verständlicherweise Schutz und Vertraulichkeit, gleichzeitig aber auch Veränderung. Doch je weniger Informationen er weitergeben darf, desto schwieriger wird es für die zuständige Stelle, einen Sachverhalt zu prüfen und zu handeln.
Anspruchsvoll werde es auch, wenn Wahrnehmungen stark auseinandergehen. Die Meldestelle müsse die Person, die sich an sie wende, ernst nehmen, dürfe die andere Seite aber nicht vorschnell verurteilen. «Das ist kein Ausweichen, sondern Voraussetzung für einen fairen und tragfähigen Prozess.»
Erster Kontakt verpflichtet zu nichts
Die Meldestelle könne einiges tun, aber nicht alles, sagt Fischer. Sie könne zuhören, Risiken einschätzen, Möglichkeiten aufzeigen. Sie könne aber niemanden vorladen, Aussagen erzwingen oder Sanktionen verhängen. Auch Polizei, Opferhilfe, Therapie oder andere zuständige Stellen ersetze sie nicht.
Die Reformierte Kirche Kanton Luzern bezahlt das Angebot, die Meldestelle ist jedoch nicht Teil ihrer Verwaltung und ist keiner kirchlichen Führungsperson unterstellt, weshalb die Kirche keine inhaltlichen Informationen oder weitere Daten erhält.
Und wer noch immer denkt, das eigene Erlebnis sei vielleicht nicht «schlimm genug»? Gerade diese Unsicherheit sei ein Grund, sich zu melden, sagt Fischer. Niemand müsse vorher beweisen, dass tatsächlich eine Grenzverletzung stattgefunden habe. Der erste Kontakt verpflichte zu nichts. «Manchmal besteht der nächste Schritt einfach darin, gehört zu werden und herauszufinden, was man selbst möchte.»
Kontakt: Der Einstieg erfolgt über www.meldestelle.help/melden. Für die Reformierte Kirche Kanton Luzern gelten die Organisations-ID «reflu» und der Organisationscode «6004». Zur Verfügung stehen Telefon, Threema, E-Mail, Post und ein Online-Formular.
Wenn Schweigen zur Belastung wird