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«Wir massen uns nicht an, moralisch zu werten»

von Sandra Hohendahl-Tesch/reformiert.info
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30.11.2022
Kirchenrätin und Pfarrerin Esther Straub erklärt im Interview, warum assistierter Suizid mit dem kirchlichen Dienst vereinbar ist, das Thema theologisch aber kontrovers bleibt.

Frau Straub, die Zürcher Landeskirche positioniert sich in der Handreichung für Seelsorgende liberal zum assistierten Suizid. 2011 noch hielt der Kirchenrat fest, dass «Suizidbeihilfe keine seelsorgliche Tätigkeit und unvereinbar mit dem kirchlichen Dienst» sei. Was ist passiert?
Der assistierte Suizid ist kein Tabu mehr. Die Zeitung «reformiert.» hat 2008 und 2014 repräsentative Umfragen zum Thema gemacht, an denen wir uns in der aktuellen Debatte unter anderem orientiert haben. Sie zeigen, dass die reformierte Bevölkerung ihre Haltung gegenüber diesem Thema geändert hat. Eine klare Ablehnungshaltung kippte in eine deutliche Zustimmung zur Möglichkeit des assistierten Suizids. Wir wollen nahe bei den Menschen sein und dieser neuen Realität Rechnung tragen. Jeder Mensch, der das wünscht, wird von der reformierten Kirche seelsorglich begleitet. Auch Menschen, die sich entscheiden, mit assistiertem Suizid aus dem Leben zu scheiden und Seelsorgebegleitung suchen. Niemand soll alleine gelassen werden.

Ausgangspunkt für die Handreichung war eine Fachtagung im Januar 2021. Lässt die lange Entstehungszeit den Schluss zu, dass die Diskussion im Kirchenrat sehr kontrovers geführt wurde?
Nein. Dass es fast zwei Jahre gedauert hat, bis die Handreichung nun vorliegt, hat vielmehr mit einer breiten Beteiligung der Seelsorgenden und mit Personalwechseln zu tun. Im Kirchenrat war die Handreichung in ihrer Haltung zur Seelsorge bei assistiertem Suizid unbestritten.

Was ist aus kirchlicher Sicht die wichtigste Befürchtung in Bezug auf Sterbehilfe?
Die Handreichung weist daraufhin, dass der Suizidwunsch wohlerwogen sein muss und nicht unter äusserem Druck stehen darf. Sie zählt Themen auf, die beschäftigen können, wie etwa die Angst, anderen Menschen physisch oder finanziell zur Last zu fallen.

Kann ein Seelsorgender eine Sterbebegleitung mit assistiertem Suizid auch ablehnen?
Zu dieser Frage der Gewissensnot hat sich der Kirchenrat im Zusammenhang der Ehe für alle klar geäussert. Wenn eine Pfarrperson gegen ihre eigene Überzeugung handeln muss, ist das für eine Seelsorgebegleitung keine gute Voraussetzung. Wenn es einer Seelsorgerin oder einem Seelsorger aus persönlicher Glaubensüberzeugung nicht möglich ist, eine Person seelsorglich zu begleiten, wendet er oder sie sich an die zuständige Stelle: Diese sucht dann eine geeignete Begleitung, die den Seelsorgeauftrag wahrnimmt. Auch das ist in der Handreichung beschrieben und folgt dem Artikel zur Gewissensnot in der Kirchenordnung.

Haben Sie Verständnis für solche Gewissensnöte?
Ja, so wie ich auch Menschen gegenüber, die den Weg des assistierten Suizids gehen, Respekt und Verständnis habe. Es sind keine einfachen Situationen, und der Kirchenrat masst sich nicht an, moralisch zu werten. Der Fokus liegt auf dem Auftrag der Seelsorge. Sie soll jedem Menschen zukommen und niemandem verweigert werden.

Und doch bleibt der Umgang mit Suizid theologisch eine Herausforderung für die Seelsorge. Welcher Gedanke kann auf den Punkt gebracht Seelsorgende, die damit hadern, ermutigen?
In der Handreichung steht der Satz, Seelsorge vertraue darauf, dass die menschlichen Ambivalenzen in Gottes Liebe und Barmherzigkeit aufgehoben sind.

Ist es aus theologisch-biblischer Sicht mit dem Willen Gottes als unserem Schöpfer kompatibel, dass wir selbstbestimmt sterben können?
In der Handreichung laden einschlägige Bibeltexte zur Auseinandersetzung ein, zum Beispiel Hiob 30,20-26 oder Römer 8,38-39. Jeder Mensch ist auf seine Weise mit Gott im Gespräch. Die Mehrzahl der Menschen in der Schweiz ist heute am Lebensende mit Entscheidungen in Bezug auf lebensverlängernde Massnahmen konfrontiert. Die Entscheidungen reichen vom Verzicht auf eine Antibiotikatherapie bei einem alten Menschen mit Lungenentzündung bis zum Abstellen lebenserhaltender Maschinen bei einem jungen Unfallopfer. Assistierter Suizid ist eine weitere Entscheidung, allerdings ein aktiverer Schritt.

Glauben und ein Entscheid für assistierten Suizid schliessen sich demnach nicht per se aus?
Zu den Mitbegründern von Exit gehörte auch ein Pfarrer. In der Handreichung geht es darum, Menschen, die den assistierten Suizid wählen, nicht den Glauben abzusprechen, sondern sie in ihrem Bedürfnis nach seelsorglicher Begleitung ernst zu nehmen und Raum zu öffnen für ihr Gespräch mit Gott.

Interview: Sandra Hohendahl-Tesch/reformiert.info

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