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Kanton St. Gallen

Kantonsrat beschliesst Verbot religiöser Symbole für Lehrpersonen

von nin
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11.06.2026
Lehrpersonen an öffentlichen Schulen im Kanton St. Gallen dürfen künftig keine religiös motivierten Kleidungsstücke oder Symbole mehr tragen.

Der Kantonsrat hat die entsprechende Motion am 10. Juni 2026 mit 70 zu 46 Stimmen angenommen. Auch wenn der Motionstext religiös neutral formuliert ist, dürfte das Verbot in der Praxis vor allem Lehrerinnen mit Kopftuch betreffen. Auslöser war ein Fall in der Gemeinde Eschenbach: Dort hatte eine Lehrerin 2025 wegen ihres Kopftuchs keine Anstellung erhalten, nachdem Eltern Widerstand geleistet hatten.

Umstritten war vor allem der Geltungsbereich. Die Regierung wollte das Verbot auf die Volksschule beschränken – der Rat weitete es mit 59 zu 54 Stimmen jedoch auf alle öffentlichen Schulen bis zur Sekundarstufe II aus. In Kraft tritt es nicht sofort: Die Regierung muss zuerst innert drei Jahren eine Gesetzesanpassung ausarbeiten, über die der Kantonsrat dann erneut befindet.

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