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Kirchgemeinde Luzern

Offene Fragen zur Strukturreform

von Carole Bolliger
min
27.08.2026
Die Reformierte Kirchgemeinde Luzern soll fit werden für die Zukunft. Darüber sind sich Kirchenvorstand und Grosser Kirchenrat einig. Wie das gelingen soll, darüber gehen die Vorstellungen jedoch weit auseinander. Ein zweijähriger Organisationsprozess endete vorerst im politischen Stillstand.

Die Reformierte Kirchgemeinde Luzern besteht aus acht Teilkirchgemeinden. Sie gestalten das kirchliche Leben vor Ort, während Aufgaben wie Finanzen, Personal oder Immobilien zentral organisiert werden.

Während zwei Jahren untersuchte eine Projektgruppe auf Basis einer Ist-Analyse, wie sich die Organisation weiterentwickeln liesse. Die achtköpfige Gruppe erarbeitete dazu Lösungsansätze. Das Ergebnis: Die bestehende Struktur soll grundsätzlich erhalten, Abläufe aber verbessert und vereinfacht werden. Diesen Weg unterstützten der Kirchenvorstand – die Exekutive der Kirchgemeinde – und die Präsidien der Teilkirchgemeinden.

Der Grosse Kirchenrat, das Parlament der Kirchgemeinde, folgte dem Vorschlag jedoch nicht. Eine Mehrheit trat auf den Bericht gar nicht erst ein und überwies stattdessen zwei Motionen zum Thema. Die eine fordert, dass jede der acht Teilkirchgemeinden selbst wählen kann, ob sie in einer neu organisierten Kirchgemeinde Luzern bleibt, sich mit einer anderen Kirchgemeinde im Kanton zusammenschliesst oder eigenständig wird. Die andere verlangt, die zentrale Vermögensverwaltung in ein unabhängiges Dienstleistungszentrum auszulagern.

Schon beim Auftrag uneinig

Wie tief die Differenzen reichen, zeigt sich bereits bei der Frage, was die Projektgruppe eigentlich prüfen sollte. Kirchenvorstandspräsidentin Sonja Döbeli sagt, eine Auflösung der heutigen Kirchgemeinde sei nie Teil des Auftrags gewesen. Jürg Goll widerspricht. Er war zuvor Mitglied der Projektgruppe und hat später die Motion mit eingereicht. Der Grosse Kirchenrat habe 2024 einstimmig ein Postulat verabschiedet, das ausdrücklich die Prüfung eigenständiger Kirchgemeinden verlangt habe.

Entsprechend unterschiedlich fällt die Bewertung des Resultats aus. Döbeli ist überzeugt, dass die heutige Grösse Vorteile bringt. Zentrale Dienstleistungen könnten professionell organisiert und Ressourcen effizient eingesetzt werden. Vereinfachung sei durchaus nötig, allerdings eher bei Prozessen und durch Digitalisierung als durch einen grundlegenden Umbau. Welches Problem die Motionäre mit ihrem Vorschlag lösen wollen, ist für den Vorstand unklar.

Goll hingegen spricht von einem zu minimalistischen Massnahmenkatalog der Projektgruppe. Seine Vision sind eigenständigere Kirchgemeinden, die vor Ort rascher entscheiden und flexibler zusammenarbeiten können. Administrative Aufgaben sollen weiterhin professionell erledigt werden, allerdings von einem Dienstleistungszentrum, das künftig allen reformierten Kirchgemeinden im Kanton offenstünde.

Verhärtete Fronten

Schon vor der Ratssitzung hatten sich zudem die Präsidien aller acht Teilkirchgemeinden in einer gemeinsamen Stellungnahme hinter den Vorschlag von Projektgruppe und Vorstand gestellt und vor den Motionen gewarnt.

Verhärtet haben sich inzwischen auch die Fronten. Döbeli bedauert insbesondere, dass der Grosse Kirchenrat auf den Bericht nicht eingetreten ist. Man hätte diskutieren und ihn anschliessend ablehnen können. Durch das Nichteintreten sowie durch die vorgängige Abwehrhaltung sei dieser Dialog leider ausgeblieben. Goll sieht es genau umgekehrt. Eine echte Diskussion hätte bereits vor der Ratssitzung stattfinden müssen. Versuche aus dem Grossen Kirchenrat, solche Gespräche zu führen, seien behindert worden. Nun fordert er, möglichst rasch gemeinsam an der Umsetzung der Motionen zu arbeiten.

Vorerst geht es um die Frage, wie die Forderungen der Motionen einzuordnen sind. Das geltende Kirchenrecht legt klar fest, welche Aufgaben und Rollen der Grosse Kirchenrat, der Kirchenvorstand und die Teilkirch­gemeinden haben. Wenn der Kirchenvorstand diesbezüglich mehr Klar­heit hat, setzt er sich mit dem Grossen Kirchenrat in Verbindung und bespricht das weitere Vorgehen, wie Sonja Döbeli sagt. 

Das stösst Jürg Goll sauer auf: «Dass sie den Rechtsweg beschreiten, ohne mit uns zu reden, das ist nicht mehr meine Kirche», sagt er. Döbeli entgegnet, dass der Vorstand nicht den Rechtsweg beschreite, sondern lediglich prüfe, ob die Forderungen mit dem geltenden Kirchenrecht vereinbar seien.

Damit bleibt die zentrale Frage vorerst offen: Braucht die Kirchgemeinde Luzern vor allem schlankere Abläufe innerhalb der bestehenden Organisation oder grundsätzlich neue Strukturen? Klar ist zumindest eines: Ohne Gespräch zwischen den beiden Seiten dürfte sich diese Frage kaum beantworten lassen.

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